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Vier Kinder sitzen zusammen in einer Hängematte | © eyezoom100 - Fotolia

Aktuelle Situation der Kindertagesbetreuung in der nächsten Zeit

Caritas-Kindergarten St. Ansgar, Großhesselohe, 04.05.2021

Sehr geehrte Eltern,

in den kommenden Wochen befinden wir uns, da die bis heute relevanten Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis München weiterhin eindeutig über der Marke von 100 liegen, weiter in der Notbetreuung. Dies gilt nicht mehr für den Landkreis Starnberg, dieser hat den Wert von 100 an fünf Tagen unterschritten. Hier gilt nunmehr wieder der „eingeschränkte Regelbetrieb“. 

Als Richtlinie wurde insgesamt neu festgesetzt:

  • Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
  • Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.

Das bedeutet, dass die Regelungen bzgl. Notbetreuung oder eingeschränktem Regelbetrieb je nach Entwicklung der Infektionswerte sich auch unter der Woche ändern können. Wir werden Sie jedenfalls zeitnah informieren. Sie erhalten allerdings nun nicht mehr jeden Freitag eine Nachricht von uns, sondern nur nach aktuellem Sachstand. Von unserer Seite steht Ihnen unser Betreuungsangebot im aktuell verfügbarem Umfang stets zur Verfügung. Wir bitten Sie selbst das Infektionsrisiko und Ihren jeweiligen Betreuungsbedarf miteinander abzuwägen. 

Der Freistaat Bayern appelliert weiterhin an Sie als Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.

Für April und Mai können Sie auch nach den bisher geltenden Regularien eine Erstattung der Elternbeiträge in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihr Kind nicht mehr als fünf Tage in diesen Monaten betreuen lassen. In den meisten Kommunen (einschließlich LH München) wird das möglich sein.

Erkundigen Sie sich daher ggfs. bei Ihrer Einrichtungsleitung!
Essensgelder fallen im üblichen Rahmen an.

Zum Thema „Testungen“:

Als Träger macht der Caritasverband jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter zweimal in der Woche ein Testangebot.

Wir können weiterhin keine Kinder unter sechs Jahren in unseren Einrichtungen testen – und dürften das auch nicht. Beachten Sie bitte daher das beiliegende Schreiben des Sozialministeriums.

Eine besondere Situation gilt weiterhin für die Horte und Angebote der Ganztagsbetreuung: Hier haben wir in jeder Einrichtung individuelle Möglichkeiten organisiert, dass die Kinder vorschriftsgemäß getestet werden. Sie haben dazu bereits Informationen der jeweiligen Einrichtung erhalten. Fragen Sie bitte bei Unklarheiten vor Ort noch einmal nach!

Und bitte beachten Sie weiterhin die Regelungen, dass Ihr Kind beim Besuch unserer Kindertageseinrichtung gesund sein muss!

Ich wünsche Ihnen alles Gute und Ihnen und Ihrer Familie vor allem gute Gesundheit! 

Mit freundlichen Grüßen
Christian Müller
Fachbereichsleiter Kindertageseinrichtungen

 

 

von Caritas-Kindergarten St. Ansgar